Susanne
Der VM muss die leerstehende Wohnung für alle Nebenkosten miteinbeziehen, als wäre sie mit 1 Person belegt. Die Kosten gehen zu Lasten des VM.
Der Vermieter muss die Betriebskosten für leerstehende Wohnungen grundsätzlich auch dann selbst tragen, wenn er nach Personenzahl abrechnet. Die unbewohnten Wohnungen sind als mit einer Person belegt anzusehen (AG Köln 201 C 609/96; WM 98, 290).
Rechnet der Vermieter die Nebenkosten nach Wohnfläche ab, muss er die Kosten für leer stehende Wohnungen selber tragen (AG Köln 208 C 581/98, WM 2000, 37).
Gast
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Wir haben festgestellt, dass alle Abrechnung seit 2003 mit der
falschen qm-Zahl berechnet wurden.
Uns entstehen dadurch Nachforderungen von über € 200,00
Die kann ich doch noch alle anfechten, oder?
Binnichtdu