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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

viellicht kann mir hier jemand helfen??
Ich habe meine Wohnung Ende April, nach 36 Monaten gekündigt!
Plus 3 Monate Kündigungsfrist = 39 Monate!

In meinem Mietvertrag steht 70m² = 320 € kalt!
Aber jetzt kommt es! ich habe mal meine Wohnung ausgemessen (komplett) und habe gemerkt das ich nur eine Wohnfläche von 64,5 m² habe!
Meine Zahlen sind wohl richtig, habe zweimal gemessen und bin Bauzeichner, also nichts unbekanntes!

Meine Frage ist nun, habe ich auf den Differenzbetrag (4,57€ á m² x 5,5m² x 39 Monate = 980€) Anspruch? Zudem kommt noch, das der Vermieter jetzt die Wohnung zum 01. Juli neu vermietet hat, und in dem Vertrag sind 65 m² angegeben!

Was kann ich machen, danke schonmal im voraus!

moses
Stichwörter: falsche + nun + wohnfläche + angegeben

1 Kommentar zu „Falsche Wohnfläche angegeben - und nun?”

mono Experte! 29.09.2010 21:50

Nach einer im März 2004 verkündeten Entscheidung des 8. Senats des Bundesgerichtshofs (BGH) können Abweichungen der tatsächlichen Wohnfläche zu der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche von mehr als 10% grundsätzlich einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellen, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt.
Hier kann rückwirkend die Miete um den prozentualen Anteil der Abweichung gemindert werden - will heißen: auch nach Auszug kann man diesen Anspruch noch geltend machen, solange er nicht verjährt ist.

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