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isi2900 hat diese Frage gestellt
hallo zusammen .habe ein Problem.ich wohne seid 4 jahren in einer Wohnung zur Miete. Vor zwei Wochen habe ich die Kündigung bekommen mit der begründung das der vermieter den Eigentum nicht mehr bezahlen kann und die Bank druck macht.,die laufenden kosten (Raten an die bank etc.)hat der Vermieter seid monaten nicht mehr bezahlt .Daraufhin hat sich der Vermieter auf die suche nach einen Käüfer nach der Wohnung gemacht und hatt auch ein Käüfer gefunden.Der Käüfer will die Wohnung nur kaufen wenn ich mit meiner familie ausziehe.ich habe in die Wohnung fast 10.000 euro inverstiert(Kamin ,Garten etc.)weil wir dachten das wir Jahrelang in der wohnung leben würden und von ein Wohnungsverkauf war nie die Rede.Als der Ehepartner der Vermieterin verstorben ist ,ist die Vermieterin wohl in finanzieller Schieflage geraten.Mein 5 jähriger Sohn besucht nächstes jahr die Schule in den Ort den wir dort schon angemeldet haben und meine Tochter besucht die realschule die wir dann dort abmeldet müssten und in ein anderen Ort umziehen ,deswegen wollen wir eigentlich nicht raus und ich weiß nichht wie die rechtslage ist wenn der Vermieter pleite ist und sein Eigentum nicht mehr halten kann . PS. der Miervetrag ist unbefristet..

vielen dank für eure antw..
Stichwörter: wohnungkuendigung + mieter

1 Kommentar zu „kündigung was nun?”

Feffek Experte! 30.04.2009 10:34

Kauf bricht nicht Miete, das ist gesetzlich geregelt (§ 566 BGB). Wird das Haus oder eine Wohnung verkauft, tritt der Erwerber (d. h. der neue Eigentümer) anstelle des bisherigen Vermieters in den abgeschlossenen Mietvertrag ein. Das Mietverhältnis geht mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über, und dieser kann sich nicht etwa darauf zurückziehen, dass er vom Mietverhältnis und von den darin getroffenen Vereinbarungen oder von den vom bisherigen Vermieter erteilten Erlaubnissen keine Kenntnis hatte.

Sofern es dir ein großes Anliegen ist, weiterhin dort wohnen zu bleiben, dann nimm Mietvertrag und alle relevanten Unterlagen und lasse diese vom Fachanwalt und/oder den örtlichen Mieterverein prüfen. Die Kündigung als solches ist auf jeden Fall anfechtbar und nicht rechtens!!!

Gruß
Feffek

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