Feffek 30.04.2009 10:34
Kauf bricht nicht Miete, das ist gesetzlich geregelt (§ 566 BGB). Wird das Haus oder eine Wohnung verkauft, tritt der Erwerber (d. h. der neue Eigentümer) anstelle des bisherigen Vermieters in den abgeschlossenen Mietvertrag ein. Das Mietverhältnis geht mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über, und dieser kann sich nicht etwa darauf zurückziehen, dass er vom Mietverhältnis und von den darin getroffenen Vereinbarungen oder von den vom bisherigen Vermieter erteilten Erlaubnissen keine Kenntnis hatte.
Sofern es dir ein großes Anliegen ist, weiterhin dort wohnen zu bleiben, dann nimm Mietvertrag und alle relevanten Unterlagen und lasse diese vom Fachanwalt und/oder den örtlichen Mieterverein prüfen. Die Kündigung als solches ist auf jeden Fall anfechtbar und nicht rechtens!!!
Gruß
Feffek