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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
habe ein kompliziertes Problem, aber ich hoffe, dass ich in diesem Forum Hilfe finden werde, zumindestens auf Teile meines Problems. Also Folgendes:

Wohne in einer 3er WG. Bei Einzug (1.11.05) gab es (seit mehreren Jahren) keinen Mietvertrag und dem VM war egal, wer hier wohnt, hauptsache das Geld war da. Nachdem der Vermieter gestorben ist, hat seine Frau die Verwaltung übernommen und wir bekamen einen Mietvertrag (zum 1.4.). Der dritte Mitbewohner ist zum 1.3. ausgezogen (hat bei VM nicht gekündigt) und hatte versprochen, sich um einen Nachmieter zu kümmern. Er hat keinen gefunden bzw. hat sich nicht groß bemüht, aber noch die Mieten vom März und April bezahlt.

Den Mietvertrag haben also nur meine Mitbewohnerin und ich unterschrieben. Da sich die Vermieterin nicht auf Einzelverträge einlassen wollte, haben wir die Bedingung gestellt, das wir beide nur unterschreiben, wenn wir für keine Mietausfälle von anderen Mietern aufkommen müssen. Sie sagte "Ja, ja, macht euch keine Sorgen." und wir haben (vielleicht zu leichtfertig?) unterschrieben.

Wie gesagt, sollte sich der ausgezogene Mitbewohner um einen Nachmieter kümmern, was er nicht ausreichend hat, also habe ich selber Aushänge etc. gemacht und hatte auch ein Mädel, das zum 1.6. für 4-6 Monate eingezogen wäre. Sie wollte sich das Zimmer anschauen und mit der Vermieterin telefonieren. Der Vermieterin hat sie irgendwie nicht gepasst.

Letzten Donnerstag stand dann die VM auf der Matte und hat gesagt, dass wir entweder jemanden ab Mai finden bzw. wir die Miete zahlen, oder wir können auch gehen, weil sie sowieso lieber renovieren würde und einer Partei die Wohnung vermieten würde, daneben hat sie uns verboten, für die Zeit eines Auslandspraktikums (3 Monate), das meine Mitbewohnerin und ich zur gleichen Zeit absolvieren müssen, Zwischenmieter zu nehmen. Schock!

Heute haben meine Mitbewohnerin und ich fristgerecht gekündigt zum 1. August und die VM hat wieder nach dem Geld für das dritte Zimmer gefragt. Einen Monat (Mai) hätten wir noch eventuell zusammen kratzen können, aber für Juni, Juli nicht, dabei hätten wir ja jemanden gehabt, der einziehen wollte. Wie wälerisch kann die VM denn sein? Wir hatten ja den (mündlichen) Zusatz, für Mietausfälle des dritten Zimmers nicht aufkommen zu müssen.

Meine Fragen: müssen wir bezahlen? Können wir uns auf den mündlichen Zusatz berufen? Müsste der ausgezogenen Mitbewohner die Mieten zahlen und wessen Pflicht ist es, einen neuen Nachmieter zu finden?

Vielen Dank für eure Hilfe, das Problem liegt mir ganz schön im Magen...
Vera

1 Kommentar zu „wie verbindlich ist mündlicher zusatz zu mietvertrag”

Susanne Experte!

Tja, das übliche WG-Wirrwarr würde ich sagen, aber:
die VM war schlau. Der MV gilt, Ihr seid beide Hauptmieter und haftet gesamtschuldnerisch für die Miete. Die mündliche Abmachung widerspricht der schriftlichen und ist eigentlich gar nicht zu beweisen.

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