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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo werte Mit-Mieter,

ich bin Anfang November in eine WG gezogen. Dusche war damals keine drin, allerdings versprach mir der Vermieter, dass sie bis zu meinem Einzug am 1.11. installiert sein solle (ich hatte eine Zeugin dabei). Dies ist bis jetzt leider noch nicht geschehen. In den ersten Wochen tätigte er noch den einen oder anderen Handgriff und vertröstete mich immer wieder auf "bald", jetzt ist aber seit knapp 2 Monaten nix geschehen, der Boiler liegt im Treppenhaus vor meiner Tür, so dass der Vermieter zwangsläufig mehrmals täglich daran vorbeiläuft. Mietminderung habe ich bis jetzt keine geltend gemacht, was ich aber nächsten Monat nachholen will - durchaus berechtigt, wenn ich mich nicht irre? Der Mangel war ihm ja die ganze Zeit bewusst.

Dies, und dass Verhalten meines Mitbewohners hat mich jedoch zu dem Wunsch gebracht, hier auszuziehen - mein Mitbewohner ließ die Küche, nachdem er mir das Versprechen gegeben hatte, aufzuräumen, mehrere Woche lang unangetastet, so dass sich ein paar ganz schön bizarre und futuristische Schimmelbezüge über diversen Essensresten bilden konnten. Der Tropfen zuviel war dann der, dass er mir vorwarf, doch endlich mal meinen Sch**** wegzumachen - ich sollte seine angeschimmelten Sachen putzen. Vor einigen Tagen hatten wir wieder einen recht heftigen Disput, in dem er mir wieder viele Dinge vorwarf, was ich nicht länger dulden will.

Nun will ich nur noch so schnell wie möglich hier raus - die Kündigungsfrist ist allerdings begrenzt auf 3 Monate. Lässt sich diese durch die fehlende Dusche verkürzen? Ist auch der Vermieter an diese 3 Monate gebunden oder kann er mich früher aus dem Vertrag entlassen, wenn wir uns persönlich einigen können?

Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hilfe!

edit: Was ich vergessen hatte, zu erwähnen: Im November verwies mich mein Vermieter dann auf die Kellerdusche, die ich nutzen solle, solang die in der Wohnung noch nicht fertig ist. Zitat: "Ihre Vormieter haben sich dann im Winter als eine Elektro-Heizung mit runtergenommen, aber das werden Sie ja nicht brauchen"... da die Dusche vor Einbruch des Winters fertig sein sollte. Ist sie aber nicht, dafür bin ich jedesmal am schlottern und bibbern wenn ich duschen will.
Stichwörter: möglich + vorzeitiger + auszug

0 Kommentare zu „vorzeitiger Auszug möglich?”

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